WohnungsgenossenschaftBad Wörishofen

Mitgliedschaft

Genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen in  Miet- und in  Eigentumswohnungen die drittwichtigste Säule der Wohnungsversorgung in Deutschland. Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene  Satzung in der die Details ihrer Zielsetzung, ihres Förderauftrags, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, ihre Organisationsstruktur, Wohnungsvergaberichtlinien, ihre Beitrittsbedingungen usw. festgelegt sind.

Wohnungsgenossenschaften sind Selbsthilfeorganisationen, ihr Förderauftrag besteht darin, ihren Mitgliedern dauerhaft gute, bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Entscheidender Vorteil des genossenschaftlichen Wohnens ist das lebenslange Wohn- bzw. Nutzungsrecht, das man als Mitglied in einer Genossenschaftswohnung genießt. Vor allem die eigentumsähnliche Sicherheit, die z. B. eine Eigenbedarfskündigung ausschließt, rechtfertigt das Schlagwort vom „Mieter im eigenen Haus“, selbst wenn ein Mitglied in der Realität nur einen kleinen Anteil von einigen hundert Euro an der Wohnungsgenossenschaft hat. Das Miteigentum des Mitglieds bezieht sich also nicht auf die selbst genutzte Wohnung, sondern auf die Wohnungsgenossenschaft.

Weil es Wohnungsgenossenschaften zudem nicht darum geht, mit dem Gut Wohnung zu spekulieren und höchst mögliche Gewinne zu erwirtschaften und abzuschöpfen, sind selbst hochwertige Genossenschaftswohnungen in der Regel eben doch günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt.

Wohn-eG-Flyer